Fritz Ingenieure - Erschütterungsschutz

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Schallschutz an Sport- und Freizeitanlagen
Zur Prüfung der vorhandenen oder zukünftigen Lärmbelastung von schutzwürdigen Nutzungen – insbesondere von Wohngebäuden - im Umfeld von Sport- und Freizeitanlagen werden die folgenden Leistungen erbracht:

Durchführung von Schallimmissionsmessungen im Umfeld bestehender Anlagen bei  Nachbarschaftsbeschwerden oder zur Bestandsanalyse im Zusammenhang mit Erweiterungs-planungen.
 

Erstellung von Immissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschbelastung nach Inbetriebnahme neuer Anlagen bzw. nach Erweiterung bestehender Anlagen.
 

Erarbeitung von schalltechnischen Vorsorgemaßnahmen. Neben möglichen baulichen Maßnahmen werden ebenfalls organisatorische Maßnahmen, wie die zeitliche Anpassung der Nutzungszeiten von Anlagen an die Belange des Immissionsschutzes geprüft.
 

Erstellung von Konzepten zur Lärmsanierung für bestehende Anlagen, deren Emissionen zu Überschreitungen der gültigen Immissions-richtwerte im Umfeld führen. Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen unter Berücksichtigung baulicher und organisatorischer Maßnahmen.

 

Schallschutz am Arbeitsplatz
Im Rahmen des Arbeitsschutzes werden unter Zugrundelegung der gültigen öffentlich rechtlichen Bestimmungen bzw. unter Berücksichtigung der Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaften die folgenden Untersuchungen durchgeführt:

Messtechnische Ermittlung von personen- bzw. arbeitsplatz-bezogenen Beurteilungspegeln.
 

Erstellung von Lärmkarten der arbeitsplatzbezogenen Beurteilungspegel auf Grundlage von Prognosen für die Planung von neuen Produktions- und Betriebsanlagen.
 

Planung und Entwicklung von schalltechnischen Sekundärmaßnahmen wie z.B. Kapselungen oder Hauben für vorhandene Maschinen und Anlagen.
 

Entwicklung von Konzepten für eine schalltechnisch günstige Gestaltung von Produktionshallen, Betriebs- und Produktionsanlagen.
 

Schalltechnische Planung von Großraum- und Zellenbüros. Dimensionierung von trennenden Bauteilen, Stellwänden und Akustikdecken.
 

Optimierung der Raumakustik von Zuhörer- und Aufenthaltsräumen im Hinblick auf einen niedrigen Geräuschpegel und eine angemessene Sprachverständlichkeit.
 

Schallschutz bei der Planung von Verkehrsanlagen

Von Verkehrsanlagen (Bahnstrecken, Straßen) gehen Geräuschimmissionen auf im Einwirkungsbereich befindliche Siedlungsflächen aus. Schallimmissionen zählen gemäß § 3 BImSchG zu den Immissionen, die je nach Stärke und Wahrnehmbarkeit geeignet sind erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen. Gemäß § 41 (1) BImSchG ist beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Im Zusammenhang mit der Planung von Verkehrsanlagen werden die folgenden Leistungen erbracht:
 

Prognostizierung und Beurteilung der Verkehrslärm-immissionen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für neu zu bauende oder „wesentlich“ zu ändernde Verkehrswege.
 

Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches betroffener Anlieger unter Berücksichtigung von § 41 (2) BImSchG. Erarbeitung von Abwägungsmaterial für den Vorhabenträger oder die Genehmigungsbehörde
 

Fachliche „Begleitung“ der Projekte in den Rechtsverfahren (Raumordnung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Bebauungsplanung) mit Beratungsleistungen insbesondere an den Schnittstellen „Betroffener – Vorhabenträger – Genehmigungsbehörde“.
 

Erarbeitung schalltechnischer Gutachten zu den Belangen des Schallschutzes im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung von Verkehrsprojekten. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren sowie die Prognostizierung und Beurteilung der Einwirkungen durch den Baubetrieb.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:
FRITZ GmbH  Beratende Ingenieure VBI  Geschaftsfuhrer: Dipl.-Phys. Peter Fritz  Fehlheimer Straße 24  64683 Einhausen Tel.: 06251/ 96460
Fax.: 06251/9646-46  E-Mail: info@fritz-ingenieure.de  Handelsregister Darmstadt, HRB Nr. 24268  Ust-Ident-Nummer: DE 152373021
 

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