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Schallschutz an
Sport- und
Freizeitanlagen
Zur Prüfung der
vorhandenen oder zukünftigen Lärmbelastung von schutzwürdigen
Nutzungen – insbesondere von Wohngebäuden - im Umfeld von Sport-
und Freizeitanlagen werden die folgenden Leistungen erbracht:
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Durchführung von Schallimmissionsmessungen im Umfeld
bestehender Anlagen bei Nachbarschaftsbeschwerden oder zur
Bestandsanalyse im Zusammenhang mit Erweiterungs-planungen.
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Erstellung von Immissionsprognosen im Rahmen von
Genehmigungsverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der
Geräuschbelastung nach Inbetriebnahme neuer Anlagen bzw. nach
Erweiterung bestehender Anlagen.
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Erarbeitung von schalltechnischen Vorsorgemaßnahmen. Neben
möglichen baulichen Maßnahmen werden ebenfalls
organisatorische Maßnahmen, wie die zeitliche Anpassung der
Nutzungszeiten von Anlagen an die Belange des
Immissionsschutzes geprüft.
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Erstellung von Konzepten zur Lärmsanierung für bestehende
Anlagen, deren Emissionen zu Überschreitungen der gültigen
Immissions-richtwerte im Umfeld führen. Erarbeitung von
Maßnahmenkatalogen unter Berücksichtigung baulicher und
organisatorischer Maßnahmen. |
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Schallschutz am Arbeitsplatz
Im Rahmen des Arbeitsschutzes werden unter Zugrundelegung
der gültigen öffentlich rechtlichen Bestimmungen bzw.
unter Berücksichtigung der Bestimmungen der zuständigen
Berufsgenossenschaften die folgenden Untersuchungen
durchgeführt:
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Messtechnische Ermittlung von personen- bzw.
arbeitsplatz-bezogenen Beurteilungspegeln.
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Erstellung
von Lärmkarten der arbeitsplatzbezogenen
Beurteilungspegel auf Grundlage von Prognosen für die
Planung von neuen Produktions- und Betriebsanlagen.
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Planung und
Entwicklung von schalltechnischen Sekundärmaßnahmen
wie z.B. Kapselungen oder Hauben für vorhandene
Maschinen und Anlagen.
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Entwicklung
von Konzepten für eine schalltechnisch günstige
Gestaltung von Produktionshallen, Betriebs- und
Produktionsanlagen.
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Schalltechnische Planung von Großraum- und
Zellenbüros. Dimensionierung von trennenden Bauteilen,
Stellwänden und Akustikdecken.
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Optimierung
der Raumakustik von Zuhörer- und Aufenthaltsräumen im
Hinblick auf einen niedrigen Geräuschpegel und eine
angemessene Sprachverständlichkeit.
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Schallschutz
bei der Planung von Verkehrsanlagen |
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Von
Verkehrsanlagen (Bahnstrecken, Straßen) gehen
Geräuschimmissionen auf im Einwirkungsbereich
befindliche Siedlungsflächen aus. Schallimmissionen
zählen gemäß § 3 BImSchG zu den Immissionen, die je nach
Stärke und Wahrnehmbarkeit geeignet sind erhebliche
Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen.
Gemäß § 41 (1) BImSchG ist beim Neubau oder der
wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen,
dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden
können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Im Zusammenhang mit der Planung von Verkehrsanlagen
werden die folgenden Leistungen erbracht:
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Prognostizierung und Beurteilung der
Verkehrslärm-immissionen nach der
Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für neu zu
bauende oder „wesentlich“ zu ändernde Verkehrswege.
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Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen zur Erfüllung des
gesetzlichen Anspruches betroffener Anlieger unter
Berücksichtigung von § 41 (2) BImSchG. Erarbeitung von
Abwägungsmaterial für den Vorhabenträger oder die
Genehmigungsbehörde
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Fachliche „Begleitung“ der Projekte in den
Rechtsverfahren (Raumordnung, Planfeststellung,
Plangenehmigung, Bebauungsplanung) mit
Beratungsleistungen insbesondere an den Schnittstellen
„Betroffener – Vorhabenträger – Genehmigungsbehörde“.
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Erarbeitung schalltechnischer Gutachten zu den Belangen
des Schallschutzes im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung von Verkehrsprojekten.
Hierzu zählen insbesondere die Prüfung möglicher
Gesundheitsgefahren sowie die Prognostizierung und
Beurteilung der Einwirkungen durch den Baubetrieb.
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